Vor wenigen Wochen hat der Kantonsrat die entsprechende Verordnung – entgegen den Empfehlungen unseres Verbandes – genehmigt. Auch das gilt es zu respektieren. Der Erlass der Verordnung liegt nun mal in der Kompetenz des Regierungs- bzw. Kantonsrates.
Fakt ist allerdings, dass etwa bei den Wärmepumpten, wie bei anderen gesetzeskonformen Systemen, aktuell einiges im Argen liegt. Es fehlt das Material, die Anlagen können nicht oder nur mit sehr langen Lieferzeiten zur Installation angeboten werden. Fachleute – ausreichend qualifizierte Installateure und Monteure – fehlen auch.
Wem jetzt – oder noch besser im kommenden Winter – die (fossile) Heizung aussteigt, wird sich wohl für einige Monate mit einer (fossilen) Notheizung behelfen müssen. Die nötige Anzahl der Systeme und deren zeitliche Nutzung wird bestimmt zu einem Engpass führen. Friktionen, etwa mit der Mieterschaft, sind quasi vorprogrammiert.
Der Regierungsrat wird demnächst das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen beschliessen. Die Rede ist offenbar vom 1. September 2022. In der aktuellen Situation wäre es hilfreich, würden die neuen Bestimmungen erst auf den Jahreswechsel oder noch besser auf den nächsten Frühling in Kraft gesetzt. Es gibt nicht nur gute Verlierer – bestimmt auch kluge Gewinner.