Seit mehr als sechs Jahren setzt sich der HEV Kanton Zürich dafür ein, die teilweise antiquierten und wenig eigentumsfreundlichen Bestimmungen des Denkmalschutzes an die heutigen Anforderungen anzupassen. Ziel ist ein modernes Denkmalschutzrecht, das den Schutz wertvoller Baudenkmäler mit einer liberalen Eigentumsordnung sowie den raumplanerischen, energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Behörden in Einklang bringt.
Sechs Jahre konstruktive Reformarbeit
Mit der Motion «Wir brauchen ein zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz» aus dem Jahr 2020 und dem Postulat «Denkmal- und Heimatschutz kontra Klimaschutz» aus dem Jahr 2022 erhielt der Regierungsrat den Auftrag, das Denkmalschutzrecht zu modernisieren und dabei den Schutz wertvoller Baudenkmäler besser mit anderen öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen.
Der Kantonsrat überwies die Motion 2022 mit klarer Mehrheit an den Regierungsrat und bekräftigte den politischen Reformwillen 2024 mit der Ablehnung einer beantragten Fristerstreckung. Nun hat der Regierungsrat die Vorlage «Modernisierung der Denkmalpflege-Gesetzgebung (Baudenkmäler)» mit den vorgesehenen Änderungen des Planungs- und Baugesetzes sowie der zugehörigen Verordnungen zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der HEV Kanton Zürich hat diesen Reformprozess von Beginn an eng begleitet und sich sowohl im politischen Dialog als auch im Vernehmlassungsverfahren mit konkreten Vorschlägen für ein liberaleres, eigentumsfreundlicheres und praxistauglicheres Denkmalschutzrecht eingebracht.
Moderne Rahmenbedingungen für modernen Denkmalschutz
Der HEV Kanton Zürich begrüsst insbesondere, dass die Anforderungen an die Unterschutzstellung von Baudenkmälern erhöht werden sollen. Der Denkmalschutz soll sich künftig auf Objekte konzentrieren, die tatsächlich eine besondere kulturhistorische Bedeutung aufweisen. Dies stärkt die Verhältnismässigkeit, erhöht die Akzeptanz des Denkmalschutzes und sorgt für klarere sowie besser nachvollziehbare Schutzentscheide.
Ebenso positiv bewertet der HEV Kanton Zürich, dass die bauliche Weiterentwicklung von Baudenkmälern erleichtert und energetische Sanierungen ausdrücklich gestärkt werden sollen. Gerade vor dem Hintergrund der raumplanerisch geforderten Innenentwicklung, der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und der ambitionierten Klimaziele ist es wichtig, dass Veränderungen an der baulichen Substanz auch bei Schutzobjekten möglich bleiben. Dass die Interessenabwägung gesetzlich gestärkt werden soll, ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu einem zeitgemässen Denkmalschutzrecht.
Mehr Transparenz für Eigentümerinnen und Eigentümer
«Ein moderner Denkmalschutz schützt wertvolle Bausubstanz, ohne die Entwicklung von Wohnraum, Klimaschutz und Eigentum unnötig zu behindern», wie Albert Leiser, Direktor HEV Kanton Zürich, festhält.
Besonders erfreulich ist zudem, dass Eigentümerinnen und Eigentümer künftig aktiv über die Aufnahme ihrer Liegenschaft in ein Inventar informiert werden sollen. Damit wird ein langjähriges Anliegen des HEV Kanton Zürich aufgenommen. Die frühzeitige Information stärkt die Transparenz, verbessert die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eigentümerschaft und schafft mehr Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit. Ebenso zu begrüssen ist das Ziel, die Verfahren insgesamt zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Erfreulich ist schliesslich auch, dass der Regierungsrat nach der Vernehmlassung auf die ursprünglich vorgesehene Zentralisierung der Inventarisierung von Baudenkmälern kommunaler Bedeutung verzichtet. Dass die Gemeinden weiterhin für ihre Inventare zuständig bleiben, trägt den unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten Rechnung und stärkt das Subsidiaritätsprinzip.
Parlamentarische Beratung als nächste Etappe
Mit der Vorlage liegt eine solide Grundlage für die parlamentarische Beratung vor. Der HEV Kanton Zürich wird diesen Prozess weiterhin eng begleiten – mit dem Ziel eines Denkmalschutzrechts, das Eigentumsschutz, raumplanerische Entwicklung und energetische Anforderungen ausgewogen berücksichtigt.
